Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand wird durch die Leistungen des Sachverständigen definiert, wie sie in der Auftragserteilung und der Auftragsbestätigung festgelegt sind. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen. Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt ausschließlich für den im Auftrag angegebenen Verwendungszweck. Der Auftraggeber verpflichtet sich, genaue Angaben zum Verwendungszweck zu machen, und Änderungen unverzüglich dem Sachverständigen mitzuteilen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Gutachtenerstellung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Sachverständigen muss der Auftraggeber die Vollständigkeit der Unterlagen und Auskünfte schriftlich bestätigen. Der Auftraggeber hat den Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung zu unterstützen, insbesondere den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen und Änderungen von Bedeutung unverzüglich mitzuteilen.
Hinzuziehung von Dritten
Der Sachverständige erstellt das Gutachten persönlich, kann jedoch bei Bedarf Dritte hinzuziehen. Die Beauftragung weiterer Sachverständiger erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Der Sachverständige informiert den Auftraggeber schriftlich über die beabsichtigte Bestellung. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gilt die Auswahl als genehmigt. Die Kosten trägt der Auftraggeber, und der Sachverständige haftet nicht für die Tätigkeit der hinzugezogenen Sachverständigen.
Rechte und Pflichten
Die Gutachtenerstellung erfolgt durch den Sachverständigen stets nach den aktuellen Grundsätzen, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, soweit sie zu inhaltlichen Unrichtigkeiten des Gutachtens oder zur Verletzung seiner Pflichten führen würden. Der Sachverständige ist ermächtigt, notwendige Auskünfte und Nachforschungen bei Behörden, Beteiligten oder Dritten einzuholen.
Geheimhaltung
Der Sachverständige offenbart nur dann ihm anvertraute Geheimnisse, wenn der Auftraggeber ihn ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Bestimmungen dies erlauben. Objektive Erkenntnisse aus der gutachterlichen Tätigkeit werden in neutraler Form genutzt, sofern kein Rückschluss auf den Auftraggeber möglich ist und keine schützenswerten Belange berührt werden.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung erfüllt werden. Schadenersatzansprüche sind erst nach erfolglosem Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. Mängel müssen binnen 14 Tagen schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abschluss der Tätigkeit.
Urheberrecht
Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten und zugehörige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf das Gutachten nur gemäß schriftlicher Festlegung verwenden. Veröffentlichung, Vervielfältigung oder wiederholte Nutzung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Sachverständigen.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung durch den Sachverständigen, um verbindlich zu sein. Die Gutachtenerstellung erfolgt in einer für den Sachverständigen zumutbaren Zeit.
Haftung
Die Haftung des Sachverständigen für Schäden ist ausgeschlossen, außer bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden oder bei Personenschäden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist auf 1 Jahr ab Kenntnis beschränkt. Die Haftung des Sachverständigen ist auf
€ 400.000,00 begrenzt.
Honorar
Das Honorar für die Gutachtenerstellung berechnet sich aus den angebotenen Stundensätzen und den tatsächlich angefallenen Leistungsstunden. Für Reisezeiten werden 50 % der Stundensätze verrechnet. In den Stundensätzen ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Bei Projekten über 12 Monate kann der Sachverständige die Stundensätze gemäß dem Verbraucherpreisindex anpassen. Das Honorar wird mit Überreichung des Gutachtens oder Abschluss der Tätigkeit fällig. Bei Teilrechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung.
Kündigung
Eine Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen und muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne Verschulden des Sachverständigen behält dieser seinen Honoraranspruch. Der Sachverständige kann aufgrund von Standesregeln einen Gutachtensauftrag wegen Interessenskonflikt ablehnen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten unterliegen österreichischem Recht. Das sachlich zuständige Gericht ist in A-5020 Salzburg. Erfüllungsort ist ebenfalls 5020 Salzburg.
Schlussbestimmung
Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen können durch wirksame ersetzt werden. Die Abtretung von Ansprüchen ist unzulässig. Die Haftung des Sachverständigen ist auf € 400.000,00 beschränkt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.